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Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) sitzt auf einem Schuldenberg von 34 Millionen Euro. Allein 8,5 Millionen Euro davon schuldet er den Finanzbehörden.

Hinzu kommen, wie gestern berichtet, Steuerschulden im Zusammenhang mit der Provision bei der Privatisierung der BUWOG sowie Schadenersatzzahlungen an den Staat.

Für diese Schulden muss Grasser nun eine Einigung über eine Rückzahlungsquote erzielen. Bei seiner Privatinsolvenz bot der Ex-Minister eine Quote von drei Prozent an.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus bestehen noch offene Honorare für Anwälte sowie unbezahlte Kreditkartenrechnungen und kleinere Beträge, etwa für Gasrechnungen. „Es gibt noch viele offene Fragen“, berichtete heute das Ö1-Morgenjournal.

Grassers Konkursverfahren: Schuldenberg wächst

So soll der mittlerweile inhaftierte Grasser 2017 von einer Stiftung eine Million Euro erhalten haben, die er als Darlehen an eine deutsche Immobiliengruppe weiterleitete – mit einem Zinssatz von 16 Prozent. Nun stellt sich die Frage, wo die Erträge daraus gelandet sind. Kreditschützer erwarten keine schnelle Klärung.

Illegale BUWOG-Provision steuerpflichtig

Derzeit führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Ermittlungsverfahren gegen Grasser wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit der BUWOG-Provision. Damals flossen 9,8 Millionen Euro an Grasser und zwei weitere Personen.

Laut der Nachrichtenseite Dossier drohen den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung Strafen in Höhe des zweifachen verkürzten Betrags sowie Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren. Eine weitere Haftstrafe könnte Grassers Plan durchkreuzen, die Haft größtenteils mit einer elektronischen Fußfessel „abzusitzen“.

Am 2. Juni trat Grasser seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck an. Auch nach der rechtskräftigen Verurteilung beteuerte er weiterhin seine Unschuld. Foto-Climaxxx!, Wikimedia commons.