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Nach den NEOS hat sich nun auch die SPÖ grundsätzlich bereit gezeigt, über ein mögliches Verbot des sogenannten politischen Islam in Österreich zu beraten. Die Debatte war von der ÖVP

angestoßen worden und dürfte damit innerhalb der Regierungskoalition weiter an Bedeutung gewinnen.

SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte im Ö1-Mittagsjournal, dass sich ein demokratischer Rechtsstaat gegen Bestrebungen zur Wehr setzen müsse, bei denen Religion dazu instrumentalisiert werde, die demokratische Ordnung oder den Rechtsstaat selbst zu bekämpfen.

Die SPÖ sei bereit, entsprechende Vorschläge des Koalitionspartners zu prüfen. Wenn diese auf dem Tisch lägen, werde man sie diskutieren und gegebenenfalls gemeinsam Maßnahmen in diese Richtung beschließen, erklärte Leichtfried.

Auch NEOS verlangen einen rechtlich umsetzbaren Vorschlag

Bereits zuvor hatten die NEOS Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Partei erklärte, sie sei grundsätzlich für alle Maßnahmen offen, die Österreich sicherer machen könnten. Gleichzeitig machte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty deutlich, dass ein Verbot nur auf Grundlage einer eindeutig formulierten und verfassungsrechtlich belastbaren Definition möglich wäre.

Entscheidend sei daher, wie die Regierung den Begriff „politischer Islam“ konkret definieren und in ein rechtlich vollziehbares Gesetz übertragen wolle. Shetty verwies auf die Notwendigkeit eines „legistisch umsetzbaren Vorschlags“.

Verfassungsrechtliche Fragen im Mittelpunkt

Verfassungsrechtler Peter Bußjäger sieht genau darin eine der größten Herausforderungen. Der Begriff „politischer Islam“ sei weder eindeutig noch allgemein rechtlich definiert. Es könne daher schwierig werden, ein politisch und gesellschaftlich sehr unterschiedlich verwendetes Konzept in eine präzise gesetzliche Regelung zu überführen.

Gegenüber Ö1 warnte der Innsbrucker Verfassungsrechtler davor, ein derart diffuses Phänomen in eine Norm zu fassen, die anschließend von Behörden und Gerichten eindeutig angewendet werden könne.

Zudem stelle sich die Frage nach dem konkreten Mehrwert eines neuen Verbots. Bereits heute gebe es in Österreich gesetzliche Bestimmungen, mit denen demokratiefeindliche oder extremistische Aktivitäten verfolgt werden können.

Damit steht die Regierung vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits soll verhindert werden, dass religiöse Ideologien zur Untergrabung der demokratischen Ordnung eingesetzt werden. Andererseits müsste ein neues Gesetz klar zwischen verfassungsfeindlichen politischen Aktivitäten und der durch die Verfassung geschützten Religionsfreiheit unterscheiden.

Ob aus der politischen Unterstützung tatsächlich ein konkreter Gesetzesentwurf entsteht, dürfte daher maßgeblich davon abhängen, ob sich eine rechtssichere Definition des Begriffs „politischer Islam“ finden lässt. Foto-Gryffindor, Wikimedia commons.